Hinweis auf EU-Beschränkungen

Die EU hat am 1. Januar 2015 eine Gesetzgebung eingeführt, die im Vereinigten Königreich in Kraft gesetzt wird...

Hinweis auf EU-Beschränkungen

Zuletzt aktualisiert am 26. Okt. 2019

Die folgenden Aussagen können je nach den Regeln, die im Falle eines Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU gelten werden, und je nachdem, welcher Deal (oder kein Deal) zustande kommt, aktualisiert werden. Bis die Rechtslage geklärt ist, gelten die folgenden Regeln weiterhin.

Die EU hat am 1. Januar 2015 Rechtsvorschriften erlassen, die derzeit im Vereinigten Königreich umgesetzt werden und die die Art und Weise ändern, in der digitale Produkte und Dienstleistungen für die Mehrwertsteuer behandelt werden. Sie werden nicht mehr zu dem im Land des Verkäufers geltenden Satz, sondern zu dem im Land des Käufers geltenden Satz berechnet.

Alle Unternehmen haben die Wahl, sich in allen Ländern, in die sie verkaufen, für die Mehrwertsteuer registrieren zu lassen oder einen HMRC-Service namens VATMOSS (Mini One Stop Shop) zu nutzen, der die Zahlungen an die zuständigen Mehrwertsteuerbehörden in anderen Mitgliedstaaten verwaltet. Die aktuellen HMRC-Richtlinien finden Sie hier.

Während für kurze Zeit ein Schwellenwert eingeführt wurde, der es ermöglichte, ein geringes Maß an EU-Handel zu betreiben, ohne sich registrieren lassen zu müssen, wird dieser Schwellenwert nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU nach derzeitigem Kenntnisstand sofort abgeschafft.

Die Regeln sind komplex, ändern sich sogar während wir dies schreiben und unterliegen der Auslegung durch die einzelnen Mitgliedstaaten.

Da die ANLP eine Mitgliedsorganisation ist und ihre Haupteinnahmen aus Mitgliedsbeiträgen stammen, die von der Mehrwertsteuer befreit sind, muss die ANLP derzeit nicht mehrwertsteuerlich registriert sein. Diese Änderungen in der Gesetzgebung bedeuteten, dass die ANLP sich für die Mehrwertsteuer registrieren lassen müsste, was den Verwaltungs- und Finanzmanagementaufwand drastisch erhöht hätte, was sich wiederum stark auf die Mitgliedsbeiträge ausgewirkt hätte.

Daher hat ANLP International CIC beschlossen, den Verkauf digitaler Produkte auf EU-Länder zu beschränken, um nicht gegen die Gesetzgebung zu verstoßen oder die Last der erhöhten Verwaltungskosten zu tragen.

Wenn Sie also in einem EU-Land leben, kann die ANLP International CIC Ihnen keine digitalen Produkte liefern.