ANLP-Richtlinie für Werbung und Marketing (CAP-Code)

Mit dieser Richtlinie soll sichergestellt werden, dass jede von der ANLP International CIC ("ANLP") produzierte, in Auftrag gegebene oder verbreitete Werbe- oder Marketingkommunikation den...

1. Zweck

Mit dieser Richtlinie soll sichergestellt werden, dass jede von ANLP International CIC ("ANLP") produzierte, in Auftrag gegebene oder verbreitete Werbe- oder Marketingkommunikation den folgenden Bestimmungen entspricht:

  • Den britischen Kodex für nicht ausgestrahlte Werbung, Verkaufsförderung und Direktmarketing (der "CAP-Kodex").
  • Alle relevanten Gesetze, einschließlich des Digital Markets, Competition and Consumers Act 2024 (DMCCA), die Consumer Protection from Unfair Trading Regulations 2008 und die Business Protection from Misleading Marketing Regulations 2008.
  • Alle Urteile und formellen Leitlinien der Advertising Standards Authority (ASA).

2. Geltungsbereich

Diese Richtlinie gilt für:

  • Alle Mitglieder, Angestellten, Führungskräfte, Auftragnehmer und Tochtergesellschaften der ANLP.
  • Alle externen Agenturen, Berater, Vertreiber, Partner und Beeinflusser, die mit der Erstellung oder Veröffentlichung von Marketing im Namen der ANLPbeauftragt sind.
  • Jegliche Marketingkommunikation - einschließlich, aber nicht beschränkt auf bezahlte digitale Medien, Social Posts, Influencer-Inhalte, Werbe-E-Mails, Print-Anzeigen, Out-of-Home-Medien, Erlebnisaktivierungen und Direktwerbung - die auf Zielgruppen im Vereinigten Königreich ausgerichtet oder für diese zugänglich ist.

3. Wichtige Grundsätze

  1. Legal, anständig, ehrlich und wahrheitsgetreu - Die gesamte Kommunikation muss dem Geist und den Buchstaben des CAP-Kodex entsprechen.
  2. Gesamtpreistransparenz - Obligatorische Gebühren müssen im Hauptpreis enthalten sein; fakultative Gebühren müssen klar und deutlich angegeben werden (GAP 3.20, in der Fassung vom 6. April 2025).
  3. Verbot gefälschter Bewertungen - Die Erstellung, Aufforderung oder Veröffentlichung gefälschter oder nicht echter Bewertungen ist verboten. Anreize für Bewertungen müssen deutlich angegeben werden (CAP 3.44; DMCCA 2024).
  4. Erkennung von Werbung - Bezahlte, kontrollierte oder anderweitig kommerzielle Inhalte müssen eindeutig als Werbung erkennbar sein. Zulässige Kennzeichnungen sind "Ad", "Advert", "Advertising", "Ad Feature" oder "Advertisement Feature", die am Anfang des Materials stehen.
  5. Begründung - Objektive Behauptungen müssen durch dokumentierte Beweise belegt werden, die vor der Veröffentlichung in den Akten aufbewahrt werden.
  6. Schaden & Beleidigung - Marketing darf keine schwere oder weit verbreitete Beleidigung verursachen, Diskriminierung dulden oder zu unsicherem Verhalten ermutigen.
  7. Kinder und schutzbedürftige Gruppen - Besondere Vorsicht ist geboten, wenn die Kommunikation an Kinder oder schutzbedürftige Verbraucher gerichtet ist oder von diesen gesehen werden könnte.
  8. Umwelt- und Nachhaltigkeitsbehauptungen - "Grüne" Behauptungen müssen spezifisch, genau und fundiert sein; übertriebene oder absolute Behauptungen sind verboten.
  9. Eingeschränkte Produktkategorien - Bei der Vermarktung von Produkten mit Altersbeschränkung oder sensiblen Produkten (z. B. Alkohol, Glücksspiel, HFSS-Lebensmittel) müssen die einschlägigen GAP-Vorschriften und gesetzlichen Regelungen eingehalten werden.

4. Verfahren

4.1 Überprüfung und Genehmigung vor der Veröffentlichung

  1. Checkliste zur Einhaltung der GAP - Jedes Marketingmaterial muss die Checkliste in Anhang A erfüllen.
  2. Genehmigungsablauf - Alle Materialien werden im Marketing-Genehmigungssystem erfasst und müssen von einem Manager genehmigt werden. Bei risikoreichen Produkten (umweltbezogene Angaben, Vergleiche mit Wettbewerbern, Werbeaktionen) ist eine Genehmigung durch die Rechtsabteilung und die Compliance-Abteilung erforderlich.

4.2 Begründungsdatei

Belege für alle objektiven Behauptungen müssen im sicheren Claims Substantiation Repository für drei (3) Jahre ab Veröffentlichung aufbewahrt werden.

4.3 Schulung und Sensibilisierung

  • Einführungsschulung: Neue Mitarbeiter absolvieren die CAP-Code-Schulung innerhalb von 30 Tagen.
  • Jährliche Auffrischung: Alle Mitarbeiter absolvieren das E-Learning bis zum 31. März eines jeden Jahres. Die Abschlussquoten werden vom COO verfolgt.

4.4 Überwachung und Prüfung

  • Der COO wird jedes Quartal 10 % der laufenden Kampagnen stichprobenartig überprüfen.
  • Nachteilige ASA-Entscheidungen werden innerhalb von 30 Tagen eine Ursachenanalyse und einen Aktionsplan auslösen.

4.5 Bearbeitung von Reklamationen

  • Alle Beschwerden, die direkt oder über die ASA eingehen, müssen innerhalb von 24 Stunden an den COO weitergeleitet werden.
  • Der COO nimmt die Beschwerde zur Kenntnis, untersucht sie und antwortet innerhalb von fünf (5) Werktagen.

6. Nichteinhaltung

Verstöße können zur Folge haben:

  • Rücknahme oder Änderung der Mitteilung auf Kosten des Zuwiderhandelnden.
  • Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Kündigung der Mitgliedschaft, des Arbeitsverhältnisses oder des Vertrags.
  • Obligatorische Nachschulung und verstärkte Überwachung.

7. Steuerung und Aufsicht

Diese Richtlinie wird vom CEO beaufsichtigt.

8. Überprüfung

Diese Richtlinie wird jährlich oder früher überprüft, wenn sich der CAP-Kodex, die ASA-Richtlinien oder das geltende Recht ändern.