Ethischer Kodex für Ausbilder

Alle Ausbilder und akkreditierten Ausbilder der ANLP halten sich an den Ehrenkodex für Ausbilder und den Ehrenkodex für Mitglieder.

Ethischer Kodex für Ausbilder

  1. Der Zweck dieses Ethik- und Praxiskodexes ist es, Verhaltensstandards für NLP-Trainer festzulegen und aufrechtzuerhalten und die Öffentlichkeit zu informieren und zu schützen, die eine Ausbildung in NLP anstrebt, unabhängig von der Stufe oder der Dauer des Ausbildungskurses. Sowohl in der expliziten Ausbildung, die sie durchführen, als auch in den Beispielen, die sie geben, stehen NLP-Trainer an vorderster Front, wenn es darum geht, die öffentliche Wahrnehmung der Integrität und des Wertes von NLP zu prägen.

  2. Viele Informationen und Lernmaterialien über NLP sind in einer Vielzahl von Medien öffentlich zugänglich und unterliegen den Regeln des Urheberrechts und der Lizenzierung. Viele unveröffentlichte Materialien, die das geistige Eigentum von Forschern, Entwicklern und Ausbildern sind, werden den Teilnehmern von Ausbildungskursen zur Verfügung gestellt. Es liegt im Interesse aller, dass das Eigentum an diesem geistigen Eigentum anerkannt wird.

  3. Während eines NLP-Trainingskurses können sich die Teilnehmer in einer verletzlichen Situation befinden, in der schmerzhaftes und potenziell schwieriges Material offenbart werden kann, das einen fürsorglichen und sensiblen Umgang erfordert. Es muss im Vorfeld klargestellt werden, dass das Ziel des Trainingskurses das Lernen und nicht eine fortlaufende persönliche Therapie ist.

  4. Dieser Ethik- und Praxiskodex gilt gleichermaßen für Hauptausbilder, Ausbildungsassistenten und Gast- oder Gelegenheitsausbilder und Assessoren in anerkannten NLP-Ausbildungskursen. Bitte beachten Sie, dass der Code of Ethics and Practice for NLP Trainers zusätzlich zu den ANLP Members of Ethics gilt, denen alle Mitglieder der ANLP zustimmen.

ANLP-Ethikkodex für Trainer

  1. TrainerInnen sind dafür verantwortlich, die in diesem Ethik- und Praxiskodex verankerten Prinzipien und die aktuellen Kodizes der Berufsverbände, in denen sie Mitglied sind, zu beachten. Sie sind dafür verantwortlich, die Auszubildenden in einer frühen Phase der Ausbildung mit dem ANLP-Ethikkodex vertraut zu machen.

  2. Ausbilder müssen den Wert und die Würde der Kursteilnehmer anerkennen und dabei Fragen der Herkunft, des Status, des Geschlechts, des Alters, des Glaubens, der sexuellen Orientierung oder einer Behinderung angemessen berücksichtigen. Die Ausbilder sind dafür verantwortlich, sich ihrer eigenen Vorurteile und Stereotypen bewusst zu sein und insbesondere zu überlegen, wie sich diese auf das Ausbildungsverhältnis auswirken können.

  3. Die Schulungsleiter sind dafür verantwortlich, die Selbstentwicklung der Kursteilnehmer zu fördern und zu erleichtern.

  4. Die Ausbilder sind dafür verantwortlich, angemessene Grenzen zwischen sich und den Kursteilnehmern zu ziehen und aufrechtzuerhalten, damit die Arbeitsbeziehungen nicht mit Freundschaften, sexuellen oder anderen Beziehungen verwechselt werden.

  5. Ausbilder dürfen ihre Kursteilnehmer nicht finanziell, sexuell, emotional oder in irgendeiner anderen Weise ausnutzen.

  6. Gast- oder Gelegenheitsausbilder in Ausbildungskursen müssen sicherstellen, dass sie die Verantwortung für jede bereits bestehende berufliche oder persönliche Beziehung zu einem Mitglied der Ausbildungsgruppe übernehmen.

  7. Die Ausbilder sollten sich verpflichten, ihre berufliche Entwicklung als Ausbilder fortzusetzen.

  8. Die Ausbilder müssen ihre Ausbildungsarbeit regelmäßig überwachen und in der Lage und bereit sein, den Kursteilnehmern und Kollegen Rechenschaft darüber abzulegen, was sie tun und warum.

  9. Die Ausbilder müssen die Grenzen ihrer Kompetenz als Ausbilder regelmäßig überwachen und bewerten, indem sie sich regelmäßig mit entsprechend qualifizierten und erfahrenen Kollegen beraten.

  10. Die Ausbilder sind sich selbst und ihren Kursteilnehmern gegenüber dafür verantwortlich, ihre eigene Effektivität und Fähigkeit zur Arbeit mit den Kursteilnehmern zu erhalten. Es wird von ihnen erwartet, dass sie ihr eigenes persönliches Funktionieren überwachen und Hilfe suchen und/oder sich vorübergehend oder dauerhaft von der Ausbildung zurückziehen, wenn ihre persönlichen Ressourcen nicht ausreichen, um ihre fortgesetzte Wirksamkeit zu unterstützen.

  11. Die Ausbilder sind dafür verantwortlich, einen Vertrag über vertrauliches Arbeiten abzuschließen, in dem die Verantwortlichkeiten sowohl der Ausbilder als auch der Auszubildenden ausdrücklich festgelegt sind.

  12. Detaillierte Informationen über bestimmte Studierende oder ehemalige Studierende dürfen nur mit Zustimmung der Studierenden und unter Wahrung der Anonymität für Veröffentlichungen oder in Sitzungen verwendet werden.

  13. Von Ausbildern wird erwartet, dass sie bei der Erörterung von Ausbildungsprogrammen mit Studenten keine abfälligen Bemerkungen über andere Ausbildungseinrichtungen oder Ausbilder machen.

  14. Wenn Ausbilder ein Fehlverhalten eines anderen Ausbilders vermuten, das nach Gesprächen mit dem betreffenden Ausbilder nicht geklärt oder behoben werden kann, sollten sie das Beschwerdeverfahren anwenden, ohne dabei die Vertraulichkeit zu verletzen, außer wenn dies für die Untersuchung der Beschwerde erforderlich ist.

Verhaltenskodex für Ausbilder

  1. Die Ausbilder müssen potenziellen Kursteilnehmern vor Kursbeginn grundlegende Informationen über den Ausbildungskurs zur Verfügung stellen, und zwar in schriftlicher Form oder über andere geeignete Kommunikationsmittel. Diese sollten Folgendes umfassen

    a) die zu entrichtenden Gebühren und alle sonstigen anfallenden Kosten b) die Geschäftsbedingungen und die Stornierungsbedingungen c) die Unternehmensrichtlinien für versäumte Module und/oder Schulungstage d) grundlegende Informationen über den Inhalt des Kurses und die anzuwendenden Schulungsmethoden e) die Qualifikationen des/der Hauptausbilder(s) f) die Anzahl der Assistenten im Verhältnis zu den Kursteilnehmern g) etwaige Anforderungen an Selbststudium, Projektarbeit, Gruppenarbeit oder andere Treffen, die von den Kursteilnehmernh) die während des Kurses anzuwendenden Bewertungsmethoden und deren Auswirkungen i) die Kriterien für die Zertifizierung und die Regelungen für Einsprüche im Streitfall.

  2. Die Ausbilder sollten die Kursteilnehmer dazu ermutigen, Verantwortung für ihr eigenes Lernen zu übernehmen, und gleichzeitig sicherstellen, dass Kursteilnehmer, die Schwierigkeiten haben, erkannt werden und ihnen angemessene zusätzliche Unterstützung angeboten wird.

  3. Die Schulungsleiter müssen sicherstellen, dass die Kursteilnehmer regelmäßig Feedback zu ihrer Arbeit erhalten und dass die Selbst- und Fremdeinschätzung in regelmäßigen Abständen gefördert wird.

  4. Wenn der/die Ausbilder Beispiele aus früheren Arbeiten verwenden müssen, um den Kursteilnehmern einen Sachverhalt zu veranschaulichen, muss dies respektvoll, kurz und anonym geschehen. Wenn Ausbilder zur Veranschaulichung eines Sachverhalts mit realen Problemen arbeiten, die von einem Kursteilnehmer aufgeworfen wurden, muss dies respektvoll, mit Erlaubnis des Kursteilnehmers und unter Berücksichtigung der Interessen des Kursteilnehmers geschehen, die Vorrang vor dem angestrebten Ausbildungsziel haben.

  5. Jede Diskussion von Ausbildern über ihre Schüler oder ehemaligen Schüler mit Kollegen muss zielgerichtet, nicht trivialisierend und für die Ausbildung relevant sein.

  6. Die Ausbilder sollten sicherstellen, dass die Kursteilnehmer die Möglichkeit erhalten, mit ihnen über ihre Erfahrungen mit dem Kurs zu sprechen, und sie sollten aufgefordert werden, den Kurs individuell nach einem geplanten Programm zu bewerten.

  7. Die Schulungsleiter dürfen in ihrer Schulung kein lizenziertes Material verwenden oder verwenden lassen, für das sie nicht alle Lizenzbedingungen erfüllt haben.

  8. Sollte es aus irgendeinem Grund notwendig werden, einen geplanten Kurs, für den Kursteilnehmer eingeschrieben sind, ganz oder teilweise zu stornieren oder zu verschieben, müssen die Kursleiter sicherstellen, dass die Kursteilnehmer in angemessener Weise über die Stornierung oder Verschiebung informiert werden und ihnen eine angemessene Rückerstattung der Gebühren angeboten und umgehend ausgezahlt wird.

  9. Die Ausbilder müssen bei der Werbung für ihre Weiterbildungsangebote gegenüber den Kursteilnehmern während eines Kurses darauf achten, dass die Kursteilnehmer den Zeitpunkt und die Art der Werbung als in ihrem wirklichen Interesse liegend wahrnehmen.

  10. Wenn Schwierigkeiten zwischen Ausbilder und Kursteilnehmer oder zwischen Ausbilder und Assistenten nicht gelöst werden können, müssen die Ausbilder einen unabhängigen Außenstehenden konsultieren und gegebenenfalls hinzuziehen.

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