Politik gegen Mobbing und Belästigung

"Mobbing" und "Belästigung" sind unerwünschte Verhaltensweisen, die die Würde einer Person verletzen, eine Viktimisierung darstellen oder ein unangenehmes Umfeld schaffen.

Zweck

"Belästigung" ist jedes unerwünschte Verhalten, das die Würde einer Person verletzt oder eine Viktimisierung darstellt oder ein einschüchterndes, schikanierendes, beleidigendes, feindseliges, erniedrigendes, demütigendes, beleidigendes oder anderweitig unangenehmes Umfeld schafft. Dazu gehören Belästigungen im Zusammenhang mit den geschützten Merkmalen Geschlecht, Rasse, nationale Herkunft, ethnische Herkunft, Alter, Behinderung, sexuelle Ausrichtung, Geschlechtsumwandlung, Religion oder Weltanschauung. Es kann sich um einen einmaligen Vorfall handeln, aber auch um eine anhaltende Belästigung, die sich gegen eine oder mehrere Personen richtet.

Die ANLP International CIC (ANLP) duldet keine Belästigungen, die von ihren Mitarbeitern, Auftragnehmern und/oder zugehörigen Personen oder von Dritten gegenüber ihren Mitarbeitern, Auftragnehmern und/oder zugehörigen Personen begangen werden. Bitte beachten Sie, dass Belästigung eine Straftat sein kann, die mit Geld- und sogar Freiheitsstrafen geahndet werden kann. Belästigungen sind sowohl am Arbeitsplatz als auch in jedem arbeitsbezogenen Umfeld außerhalb des Arbeitsplatzes, wie z. B. bei Geschäftsreisen oder geschäftsbezogenen gesellschaftlichen Veranstaltungen, inakzeptabel.

Wenn Sie Opfer oder Zeuge von Belästigungen geworden sind, können Sie dieses Verfahren nutzen, um eine Beschwerde einzureichen, die eine Alternative zu dem im Beschwerdeverfahren beschriebenen Verfahren darstellt.

Geltungsbereich

Diese Richtlinie gilt gleichermaßen für die Mitarbeiter der ANLP, ihre Auftragnehmer und/oder ihr assoziiertes Personal.

Inakzeptable Verhaltensweisen

Belästigung, Mobbing und/oder Viktimisierung können ein grobes Fehlverhalten darstellen. Zu den Sanktionen können die sofortige Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses oder des Vertrags und die Befassung der zuständigen Behörden gehören.

Bitte beachten Sie, dass die Viktimisierung oder Vergeltung gegenüber Personen, die in gutem Glauben eine Beschwerde einreichen, oder gegenüber Personen, die bei der Untersuchung mutmaßlicher Belästigungen helfen, an sich schon ein Disziplinarvergehen darstellt und zur sofortigen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses oder des Vertrages und zur Befassung der zuständigen Behörden führen kann.

Einzelne oder fortgesetzte Handlungen können eine Belästigung darstellen. Im Allgemeinen wird ein Verhalten zur Belästigung, wenn es fortgesetzt wird, nachdem klar geworden ist, dass der Empfänger es als beleidigend empfindet.

Alle Beschwerden werden vertraulich und unverzüglich behandelt, und Sie können sich jederzeit an Ihren Vorgesetzten und/oder die Personalabteilung wenden, um Unterstützung oder Rat zu erhalten.

Die ANLP ermutigt zur unverzüglichen Meldung von Beschwerden oder Bedenken in Bezug auf Belästigung, da sich eine unverzügliche Meldung und Intervention als die wirksamste Methode zur Lösung tatsächlicher oder vermeintlicher Belästigungsvorfälle erwiesen hat. Unter normalen Umständen muss eine Beschwerde über den mutmaßlichen Vorfall so bald wie möglich nach dem Vorfall eingereicht werden.

Alle an einer Belästigungsbeschwerde beteiligten Personen werden gebeten, die Vertraulichkeit der geführten Gespräche zu wahren.

Die ANLP wird alle Beschwerden über Belästigung ernst nehmen. Sollte sich jedoch im Laufe einer Untersuchung herausstellen, dass Sie eine willkürliche, falsche oder böswillige Anschuldigung erhoben haben oder Ihre Beschwerde unbegründet ist, können Sie selbst gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Ehrenkodex der ANLP belangt und an die zuständigen Behörden verwiesen werden.

Die folgende Liste ist nicht erschöpfend, soll aber eine Reihe von Beispielen für inakzeptables Verhalten aufzeigen:

  • unerwünschter Körperkontakt wie unnötiges Berühren oder Berühren des Körpers eines anderen Mitarbeiters, Streicheln, Kneifen, beleidigendes oder missbräuchliches Verhalten oder Gesten, körperliche Drohungen, Tätlichkeiten, erzwungener Geschlechtsverkehr oder Vergewaltigung;
  • unerwünschtes verbales Verhalten wie unerwünschte Annäherungsversuche, herablassende Spitznamen, Vorschläge oder Bemerkungen, Anspielungen, anzügliche Bemerkungen, Witze, Späße oder Beleidigungen, die sich auf die Rasse, die Nationalität, die ethnische Herkunft, das Alter, die Sprache, die Religion oder ähnliche Überzeugungen, die politische oder sonstige Meinung, die Zugehörigkeit, das Geschlecht, die Geschlechtsumwandlung, die sexuelle Ausrichtung, den Familienstand oder die Lebenspartnerschaft, die Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, die nationale oder soziale Herkunft, das Vermögen, die Geburt oder den sonstigen Status, die familiären Beziehungen oder eine Behinderung usw. beziehen
  • wiederholte Vorschläge für unerwünschte soziale Aktivitäten;
  • unerwünschtes nonverbales Verhalten wie Graffiti, die sich auf die Eigenschaften oder das Privatleben einer Person beziehen, beleidigende oder anstößige Gesten, Anzüglichkeiten, Pfeifen, das Zeigen von pornografischer oder sexuell anzüglicher Literatur, Bildern, Filmen, Gegenständen oder die unangemessene Nutzung von Netzsystemen zu diesem Zweck;
  • mobbing, einschließlich anhaltender unangemessener Kritik und persönlicher Beschimpfungen und/oder Spott, entweder in der Öffentlichkeit oder im privaten Umfeld, die die Beteiligten demütigen oder erniedrigen;
  • rechtswidrige Viktimisierung, wie z. B. die Behandlung einer Person, die unter gleichen oder ähnlichen Umständen weniger günstig behandelt wird oder behandelt werden würde, weil sie eine Beschwerde oder eine Diskriminierungsbehauptung vorgebracht hat oder als Zeuge im Zusammenhang mit einem Verfahren im Rahmen einer Antidiskriminierungsgesetzgebung aufgetreten ist
  • jedes andere Verhalten, das eine Person oder Gruppe verunglimpft.

Informelle Maßnahmen

Wenn Sie belästigt werden, können Sie die Angelegenheit informell und/oder formell behandeln. Wenn Sie Opfer oder Zeuge von Belästigung, Viktimisierung oder Mobbing geworden sind und sich dazu in der Lage fühlen, sollten Sie die für das betreffende Verhalten verantwortliche(n) Person(en) darauf hinweisen, dass dieses Verhalten beleidigend ist und beendet werden muss. Sie müssen erklären, welches Verhalten Sie als inakzeptabel, unerwünscht oder peinlich empfinden.

Sie können Ihre Beschwerde auch schriftlich an die für das betreffende Verhalten verantwortliche(n) Person(en) richten oder einen Arbeitskollegen bitten, in Ihrem Namen mit der/den Person(en) zu sprechen. Sie müssen alle relevanten Details aufschreiben.

Diese Vorgehensweise kann ausreichen, um eine Situation zu bereinigen, in der sich die Beteiligten nicht bewusst waren, dass sie eine Beleidigung verursacht haben. Bleibt der informelle Weg jedoch erfolglos oder sind Sie weiterhin dem Verhalten ausgesetzt, sollten Sie die Angelegenheit formell ansprechen.

Formales Vorgehen

Anzeige wegen Belästigung

Unabhängig davon, ob informelle Maßnahmen ergriffen wurden oder nicht, können Sie, wenn Sie belästigt wurden oder Zeuge einer Belästigung geworden sind, die Angelegenheit direkt bei der ANLP zur Sprache bringen (per E-Mail - E-Mail-Adresse siehe unten). Sie müssen die mutmaßliche Belästigung so detailliert wie möglich schildern. Falls erforderlich, werden Sie zu einem Treffen eingeladen, um die Angelegenheit vor einer eventuellen Untersuchung ausführlicher zu besprechen.

Je nach den Umständen können Sie die Angelegenheit direkt mit der Personalabteilung besprechen oder mit Ihrem direkten Vorgesetzten sprechen, der die Personalabteilung informiert. Ihre Beschwerde wird sensibel, ernsthaft und vertraulich behandelt.

Sowohl der Beschwerdeführer als auch der mutmaßliche Täter haben das Recht, von einem Freund oder Kollegen oder einem Rechtsvertreter zu jedem weiteren Treffen begleitet zu werden. Wenn eine Partei sich gegen eine Begleitung entscheidet, wird dies vermerkt. Kollegen, die an einem Treffen teilnehmen, können Fragen zur Klärung stellen und sich mit Ihnen beraten, dürfen aber keine Fragen in Ihrem Namen beantworten.

Untersuchung

Ein Ermittlungsleiter, der zuvor nicht mit dem Fall befasst war, wird beauftragt, Einzelheiten über die mutmaßliche Belästigung zu sammeln und dem mutmaßlichen Täter Gelegenheit zu geben, seine/ihre Sicht der Dinge darzulegen. Dies kann auch Treffen und die Einholung von Zeugenaussagen beinhalten. Der ermittelnde Manager verfasst einen schriftlichen Bericht über die Untersuchung. Gegebenenfalls kann der mutmaßliche Täter während des Untersuchungsverfahrens in einen anderen Arbeitsbereich versetzt oder bei voller Bezahlung suspendiert werden.

Der mutmaßliche Täter erhält die Möglichkeit, die gegen ihn gerichtete schriftliche Beschwerde einzusehen, aber nur in Ausnahmefällen wird ihm gestattet, direkt mit Ihnen zu sprechen.

Sitzung

Sie werden zu einer Sitzung eingeladen, die von einer unabhängigen Führungskraft geleitet wird, um die Angelegenheit zu besprechen. Dieses Gespräch findet statt, sobald es vernünftigerweise durchführbar ist. Sie sollten alle angemessenen Schritte unternehmen, um an dem Gespräch teilzunehmen. Die Personalabteilung wird anwesend sein, um sicherzustellen, dass die in dieser Richtlinie beschriebenen Schritte eingehalten werden, und um ein Protokoll zu führen.

Der unabhängige Vorgesetzte bestätigt allen Beteiligten in der Regel innerhalb von 10 Arbeitstagen nach dem Treffen schriftlich, dass entweder

  • eine Belästigung vorliegt und die Verfahren der Disziplinarpolitik eingeleitet werden, oder
  • keine Belästigung stattgefunden hat.

Sie werden auf Ihr Recht hingewiesen, gegen die Entscheidung Widerspruch einzulegen.

Wenn die Beschwerde begründet ist, kann es erforderlich sein, die Parteien zu trennen, soweit dies möglich ist.

Berufung

Wenn Sie als Beschwerdeführer der Ansicht sind, dass die Angelegenheit nicht zufriedenstellend gelöst wurde, können Sie Berufung einlegen, indem Sie die Personalabteilung (oder eine gleichwertige Person) innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Bekanntgabe der Entscheidung der unabhängigen Führungskraft schriftlich über die Gründe für Ihre Berufung informieren.

Ein unabhängiger Vorgesetzter, der zuvor nicht mit dem Fall befasst war, wird die Beschwerde prüfen. Dies geschieht so bald wie möglich in einer Beschwerdesitzung, zu der alle Beteiligten eingeladen werden. Ein leitender Angestellter wird anwesend sein, um sicherzustellen, dass die in dieser Richtlinie beschriebenen Schritte eingehalten werden, und um ein Protokoll zu führen.

Der unabhängige leitende Angestellte bestätigt allen Beteiligten in der Regel innerhalb von 10 Arbeitstagen nach der Beschwerdesitzung schriftlich, dass entweder

  • eine Belästigung vorliegt und die Verfahren der Disziplinarpolitik eingeleitet werden, oder
  • keine Belästigung stattgefunden hat.

Diese Entscheidung ist endgültig, und es können keine weiteren Rechtsmittel innerhalb der ANLP eingelegt werden.

Wurde Belästigung nachgewiesen, bewahrt die ANLP Kopien aller damit zusammenhängenden Dokumente für einen Zeitraum von drei Jahren auf, um sie der Polizei oder anderen Justizbehörden vorzulegen, wenn ein formeller schriftlicher und rechtlich zulässiger Antrag auf Offenlegung gestellt wird.

Kontakt

Wenn Sie eine schriftliche Beschwerde einreichen möchten, tun Sie dies bitte per E-Mail.