ANLP International CIC
Der Verein für NLP
NLP-Fachleute befähigen
Das Whistleblowing-Verfahren legt den Rahmen für den Umgang mit Anschuldigungen über illegales und unangemessenes Verhalten fest.
Die ANLP ist den höchsten Standards der Transparenz, Redlichkeit, Integrität und Verantwortlichkeit verpflichtet.
Dieses Verfahren soll eine Möglichkeit bieten, schwerwiegende Anschuldigungen in Bezug auf Standards, Verhalten, finanzielle Unregelmäßigkeiten oder mögliche rechtswidrige Handlungen auf eine Weise vorzubringen, die Vertraulichkeit gewährleistet und diejenigen, die solche Anschuldigungen in der begründeten Annahme vorbringen, dass dies im öffentlichen Interesse liegt, vor Schikanen, Diskriminierung oder Benachteiligung schützt.
Dieses Verfahren ersetzt nicht andere Richtlinien und Verfahren wie das Beschwerdeverfahren, die Beschwerde- und Belästigungs- und Mobbing-Richtlinien und andere speziell festgelegte gesetzliche Meldeverfahren.
Mit diesem Verfahren soll sichergestellt werden, dass die ANLP ihrer Pflicht gemäß dem Public Interest Disclosure Act 1998 nachkommt.
Dieses Verfahren gilt für alle ANLP-Mitarbeiter, einschließlich assoziierter Mitarbeiter und Auftragnehmer.
Dieses Verfahren ersetzt nicht andere Richtlinien oder Verfahren der ANLP. Wenn beispielsweise ein Mitarbeiter/Auftragnehmer oder Kunde das Gefühl hat, dass sein Arbeitgeber, Manager, Kollege, Vorgesetzter oder Coach ihn ungünstig behandelt, sollte er die ANLP-Richtlinie zu Belästigung und Mobbing anwenden. Ähnlich verhält es sich, wenn jemand Bedenken über das Verhalten eines anderen Mitarbeiters im Arbeitsumfeld hat (z. B. dass dieser seine Kollegen nicht mit Respekt behandelt), sollte er diese bei seinem direkten Vorgesetzten oder, falls dies nicht möglich ist, beim CEO, Geschäftsführer, Direktor oder einer anderen Person mit Autorität und Verantwortung innerhalb der betreffenden Organisation zur Sprache bringen.
Dieses Verfahren gilt unter anderem für Anschuldigungen (einschließlich nachgewiesener historischer Vorfälle), die Folgendes betreffen
Kontaktangaben für die Meldung: (schriftlich) ANLP
Die ANLP ist sich bewusst, dass die Entscheidung, eine Anzeige zu erstatten, schwierig sein kann. Whistleblower, die in der begründeten Annahme, dass dies im öffentlichen Interesse liegt, schwerwiegende Anschuldigungen erheben, haben jedoch nichts zu befürchten, da sie entweder gegenüber ANLP und/oder denjenigen, für die ANLP eine Dienstleistung erbringt, ihre Pflicht erfüllen.
Die ANLP ergreift geeignete Maßnahmen, um einen Hinweisgeber, der in der begründeten Annahme, dass dies im öffentlichen Interesse liegt, eine schwerwiegende Anschuldigung erhebt, vor Repressalien, Belästigungen oder Schikanen zu schützen.
Alle Anschuldigungen werden vertraulich behandelt, und es werden alle Anstrengungen unternommen, die Identität des Hinweisgebers nicht preiszugeben, es sei denn, der Hinweisgeber wünscht etwas anderes. Wird die Angelegenheit jedoch anschließend im Rahmen anderer ANLP-Verfahren, wie z. B. einer gerichtlichen Untersuchung, behandelt, kann es erforderlich sein, dass die Identität des Hinweisgebers den zuständigen Behörden mitgeteilt wird. Vertrauliche Informationen werden, soweit dies rechtlich möglich ist, vertraulich behandelt.
Wenn die Anschuldigung zu einem Gerichtsverfahren führt, kann es sein, dass der Hinweisgeber in öffentlicher Sitzung aussagen muss, wenn der Fall erfolgreich sein soll.
Die ANLP wird ohne die Zustimmung des Hinweisgebers die Identität des Hinweisgebers nur an Personen weitergeben, die an der Untersuchung/dem Vorwurf beteiligt sind.
Im Rahmen dieses Verfahrens werden Hinweisgeber ermutigt, ihre Anschuldigungen nach Möglichkeit mit ihrem Namen zu versehen, da anonyme Anschuldigungen oft nur schwer zu belegen/beweisen sind. Anonyme Anschuldigungen sind weit weniger aussagekräftig, aber anonyme Anschuldigungen werden nach dem Ermessen des Vorstandsvorsitzenden, Geschäftsführers, Direktors oder einer anderen Person mit Autorität und Verantwortung innerhalb der betreffenden Organisation geprüft.
Bei der Ermessensentscheidung, eine anonyme Anschuldigung zu akzeptieren, sind folgende Faktoren zu berücksichtigen:
Es werden keine disziplinarischen oder sonstigen Maßnahmen gegen einen Informanten ergriffen, der in der begründeten Annahme, dass dies im öffentlichen Interesse liegt, eine Anschuldigung erhebt, selbst wenn sich die Anschuldigung im Rahmen einer Untersuchung nicht bestätigt. Gegen einen Hinweisgeber, der eine Anschuldigung erhebt, ohne vernünftigerweise davon überzeugt zu sein, dass dies im öffentlichen Interesse liegt (z. B. wenn er eine Anschuldigung leichtfertig, böswillig oder aus persönlichem Interesse erhebt, ohne dass ein öffentliches Interesse vorliegt), können jedoch rechtliche oder andere geeignete Maßnahmen ergriffen werden.
Anschuldigungen sollten vorzugsweise an den unmittelbaren Vorgesetzten des Vorgesetzten/Betreuers gerichtet werden, dem sie gemeldet werden. Dies kann jedoch von der Schwere und Sensibilität der betreffenden Fragen und davon abhängen, wer des Fehlverhaltens verdächtigt wird. Wenn der Hinweisgeber beispielsweise glaubt, dass die Geschäftsleitung/Eigentümer involviert sind, wäre es unangemessen, sich direkt an sie zu wenden. Der Hinweisgeber kann sich dann direkt an eine der folgenden Stellen wenden:
Wenn eine der oben genannten Stellen eine Anschuldigung erhält, wird sie die Anschuldigung prüfen und gegebenenfalls mit dem Geschäftsführer oder anderen Verantwortlichen der Organisation besprechen. Nach der Prüfung wird die Angelegenheit mit dem Hinweisgeber erörtert, und wenn dieser fortfahren möchte, wird die Anschuldigung untersucht.
Unabhängig davon, ob eine schriftliche oder mündliche Meldung gemacht wird, ist es wichtig, dass relevante Informationen zur Verfügung gestellt werden:
Eine Person, die eine Anschuldigung erhebt, kann bei allen Treffen oder Gesprächen im Zusammenhang mit der Anschuldigung von einer anderen Person ihrer Wahl begleitet werden. Wird die Angelegenheit jedoch anschließend im Rahmen eines anderen Verfahrens behandelt, so gilt das Recht auf Begleitung in diesem Stadium gemäß dem entsprechenden Verfahren.
Der direkte Vorgesetzte erfasst die Einzelheiten des Vorwurfs und sammelt so viele Informationen wie möglich (innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Eingang des Vorwurfs):
Der Untersuchungsbeauftragte wird den Hinweisgeber nach seinem bevorzugten Kommunikationsmittel und seinen Kontaktdaten fragen und diese für die gesamte Kommunikation mit dem Hinweisgeber verwenden, um die Vertraulichkeit zu wahren.
Bezieht sich die Anschuldigung auf Betrug, potenziellen Betrug oder andere finanzielle Unregelmäßigkeiten, wird der Schatzmeister innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Eingang der Anschuldigung informiert. Der Schatzmeister entscheidet, ob die Anschuldigung untersucht werden soll und wie die Untersuchung durchgeführt wird.
Wenn die Anschuldigung Beweise für eine Straftat enthält, wird sie unverzüglich dem Kuratorium gemeldet und es wird entschieden, ob die Polizei informiert wird. Handelt es sich um eine mutmaßliche Schädigung von Kindern, werden die zuständigen Behörden unverzüglich informiert.
Handelt es sich um eine mutmaßliche Schädigung schutzbedürftiger Erwachsener, sollten auch die Richtlinien zum Schutz und zu Mobbing und Belästigung herangezogen werden.
Wenn die Anschuldigung intern und anonym erhoben wurde, kann die ANLP natürlich nicht mitteilen, welche Maßnahmen ergriffen wurden.
ANLP wird Maßnahmen ergreifen, um etwaige Schwierigkeiten, die sich aus einer Anschuldigung ergeben können, zu minimieren. Wenn ein Hinweisgeber beispielsweise in einem Straf- oder Disziplinarverfahren als Zeuge aussagen muss, wird er von der ANLP an die zuständigen Behörden verwiesen, die ihn über das Verfahren und die zur Verfügung stehenden Unterstützungsmechanismen beraten.
Die ANLP erkennt an, dass Hinweisgeber die Gewissheit haben müssen, dass die Angelegenheit ordnungsgemäß behandelt wurde. Daher werden wir, vorbehaltlich rechtlicher Beschränkungen, die Personen, die Anschuldigungen erheben, über das Ergebnis einer Untersuchung informieren.
Die Person, an die die Anschuldigung gerichtet wird, oder die Person, an die sie die Anschuldigung weiterleitet (wenn sie keine rechtlich befugte Person innerhalb der Organisation ist), trägt die Gesamtverantwortung für die Durchführung dieses Verfahrens und für die Festlegung der zu befolgenden Verwaltungsabläufe und des Formats der aufzubewahrenden Unterlagen.
In einem Register werden die folgenden Angaben festgehalten:
Das Register ist vertraulich und kann nur von den befugten Mitarbeitern eingesehen werden.
Den Direktoren des Unternehmens wird jährlich ein Bericht über die Anwendung des Verfahrens und über die während des Berichtszeitraums gemeldeten Fälle von Whistleblowing vorgelegt. Der Bericht wird in einer Form verfasst, die keine Rückschlüsse auf die Hinweisgeber zulässt.